________________________ ________________________ ________________________ ________________________ Universität der Künste Berlin Immatrikulations- und Prüfungsamt Studiengang: _______________ Postfach 12 05 44 D-10595 Berlin XX.XX.2013 Antrag auf Rückzahlung der Verwaltungsgebühr ___________ (Matr.-Nr ________) Sehr geehrte Damen und Herren, Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom November 2012 festgestellt, dass die gesetzliche Regelung für die Erhebung einer Rückmeldegebühr in Höhe von 100 DM bzw. später 51,13 EUR im Berliner Hochschulgesetz alter Fassung verfassungswidrig ist – siehe BVerfG, 2 BvL 51/06 vom 6.11.2012, online unter: http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20121106_2bvl005106.html Laut Bundesverfassungsgericht steht die Höhe der Gebühr in "grobem Missverhältnis zu dem Zweck, die Kosten für die Bearbeitung der Rückmeldung zu decken" und ist daher nichtig, erst mit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2004 bestand wieder eine Rechtsgrundlage für die Gebühr. Ich beantrage daher auf Grundlage dieses Urteils die Rückzahlung der von mir in den Jahren ____ - ____ geleisteten Rückmeldegebühren. Die Gebühren wurden unter meiner damaligen Matrikelnummer ______ verbucht, es geht um folgende Semester: WS____/____ SS____ ... Insgesamt __ Semester zu je 51,13 EUR, also ___,__ EUR. Sofern die Höhe der Rückmeldegebühren für die fragliche Zeit nicht zutrifft, bezieht sich der Antrag auf den erstattungsfähigen Betrag der Rückmeldegebühren. Ich bitte um Überweisung dieser Summe innerhalb von einem Monat auf folgendes Konto: Kontoinhaber_in: ______________ Kontonummer: ______________ BLZ: ______________ Mit freundlichen Grüßen _____________________________________________